Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten des Elternbeirats

 

Der Elternbeirat hat aktiv an der Erarbeitung der Schulverfassung für das Katharien-Gymnasium mitgewirkt.
Diese wurde im Schulforum einstimmig beschlossen und ist mit der Unterzeichnung durch die Schulleitung und die Lehrer-, die Schüler- und die Elternvertretung im Rahmen der Feier zum 50jährigen Bestehen des Katherls am 27.11.2015 in Kraft getreten.

 

Diese zwei Paragraphen der Schulverfassung betreffen die Eltern:

 

Wir Eltern und Erziehungsberechtigte sind die wichtigsten Partner der Schule bei der Umsetzung ihres verfassungsmäßigen Erziehungsauftrags.

  • Die Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit von uns Eltern und Erziehungsberechtigten mit der Schule ist dabei grundlegend.
  • Wir nehmen in der Erziehung unserer Kinder unsere zentrale Funktion wahr. Dies unterstützt die Schule in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag.
  • Wir erfüllen die Erziehungspartnerschaft mit der Schule mit Leben und engagieren uns daher nach Kräften in den entsprechenden Gremien der Schule und bringen uns bei der Gestaltung des schulischen Lebens ein.
  • Wir freuen uns über jegliches Engagement zum Wohle der Schulgemeinschaft und unterstützen es verantwortungsvoll.

Wir Eltern und Erziehungsberechtigte haben das Recht auf Information und die Pflicht zur Information.
 

  • Wir haben das Recht auf Gespräche mit den Lehrkräften, der Schulleitung und den anderen pädagogischen Kräften der Schule.
  • Wir nehmen dabei die schulischen Sprechstunden und Sprechtage wahr oder vereinbaren in Absprache entsprechende Termine.
  • Wir tragen Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte zwischen Verantwortlichen der Schule und uns Eltern und Erziehungsberechtigten offen, fair und in angemessener Form aus.
     

 

Den Rahmen hierfür gibt auf Basis der rechtlichen Grundlagen unsere Geschäftsordnung

 

0. Geschäftsordnung

Der Elternbeirat des Katharinen-Gymnasiums in Ingolstadt hat sich gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 3 sowie Art. 64 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 22 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) eine Geschäftsordnung gegeben, die zum 01.07.2009 in Kraft getreten ist. Sie kann bei der Vorsitzenden eingesehen werden.
Aufgaben und Befugnisse des Elternbeirats und der Klassenelternsprecher ergeben sich aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

 

1. Zustimmungspflichtiger Bereich

Hierzu gehören Entscheidungen über Schulfahrten, Schüleraustausch, Festlegung unterrichtsfreier Tage, Einführung neuer Lernmittel in bestimmten Bereichen, Disziplinarmaßnahmen (wenn der Elternbeirat von den Eltern dazu aufgefordert wird).

2. Anhörungspflichtiger Bereich

Hier sind unter anderem Entscheidungen über Nachmittagsunterricht, Angebot an Pausenverpflegung, Fragen der Gesundheitspflege, Zahl der Schulaufgaben zu nennen .


3. Bereich eigener Entscheidungen

Darunter verstehen wir in erster Linie die Informationen für die Eltern, u.a. Elternrundbriefe, die Elternspende, der Eltern-Round-Table, Lernseminare.

Im Rahmen des eigenen Gestaltungsbereiches ist die Verwaltung der Elternspende hervorzuheben. Gefördert werden hauptsächlich Projekte und Aktivitäten, für die der Aufwandsträger der Schule (hier die Stadt Ingolstadt) nicht zuständig ist oder die im Rahmen der Budgetierung nicht mehr durchführbar sind.

Besonderes Augenmerk gilt auch dem Bereich, der die Persönlichkeitsbildung der Schüler fördern hilft und dafür Freiräume schafft, vor allem das Schultheater, Tutorenprogramme, Mediation und das "Alf"-Projekt für die Einstiegsklassen.

Außerdem fördern wir Anschaffungen zur Ergänzung der Ausstattung der Schule zur attraktiveren Unterrichtsgestaltung.

Weitere Informationen hierzu sind bei der Vorsitzenden des Elternbeirates erhältlich.

Gerne werden auch Anregungen seitens der Eltern aufgenommen, wenn sie den gesetzten Richtlinien entsprechen.

 

Richtlinien zur Verwendung der Elternspenden durch den Elternbeirat

 

I. Förderfähige Aktivitäten

 

1. Veranstaltungen, die das schulische Lehrangebot ergänzen, sowie Vortrags- und Seminarveranstaltungen für Schüler außerhalb des Lehrplans (z.B. Berufs- und Studieninformationstage).

 

2. Gemeinschaftsaktivitäten von Klassen und/oder Schülergruppen, die
- die soziale Kompetenz der Schüler fördern (z.B. ALF-Seminar 5. Klassen).
- den kulturellen oder sportlichen Schulbetrieb fördern (Musikgruppen, Sport- oder andere Mannschaften).
- der Ausbildung von Funktionsträgern dienen (Tutoren, Klassensprecher, Schulsanitätsdienst, Präventionstutoren).
- die Teilnahme an wissenschaftlichen und kulturellen Wettbewerben ermöglichen bzw. der politischen Bildung und der internationalen Verständigung dienen.

 

3. Sachmittel zur Aktualisierung des Unterrichts werden möglichst großzügig unter Berücksichtigung aller Fachbereiche übernommen.  Die Grundausstattung ist vom Sachaufwandsträger zu finanzieren und kann nur in Ausnahmefällen und unter Rücksprache mit dem Sachaufwandsträger übernommen werden.

 

4. Übrige Ausgaben, die durch die Arbeit des Elternbeirats entstehen, werden nach Rücksprache innerhalb des Elternbeirats übernommen (z.B. LEV, Fahrtkosten zu Tagungen).

 

II. Bedingt förderfähige Aktivitäten

 

1. Zuschüsse für einzelne Schüler zur Ermöglichung der Teilnahme an Schulfahrten nach Prüfung der Bedürftigkeit.

2. Zuschüsse für einzelne Schüler zur Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen nur in Ausnahmefällen, wenn keine sonstigen Mittel der Schule aus Fördergeldern o.Ä. zur Verfügung stehen und eine besondere Bedürftigkeit vorliegt.

 

III. Sonstiges

 

1. Die Rücklagen sollten zum Zeitpunkt des Schuljahreswechsels wenigstens 1000 Euro und maximal 3000 Euro betragen.

 

2. Bewilligte Summen müssen nach zwei Monaten ausgegeben sein, ansonsten fallen sie an den Elternbeirat zurück.

 

3. Die Richtlinien dienen der internen Selbstbindung des Elternbeirates. Ein Rechtsanspruch auf Förderung kann aus den Richtlinien nicht hergeleitet werden.